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FG Münster Urteil v. - 12 K 3703/13 E EFG 2015 S. 1280 Nr. 15

Gesetze: EStG § 33

Außergewöhnliche Belastungen: Prozesskosten

Anwaltskosten eines Zivilprozesses als agB

Leitsatz

1) Aufwendungen für die Führung eines Zivilprozesses stellen der Höhe nach nur insoweit außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG dar, als sie einen angemessenen Betrag nicht überschreiten.

2) Angemessen i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG sind allenfalls solche Anwaltskosten, die den Gebührenrahmen des RVG nicht überschreiten.

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1280 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2015 S. 2196
b&b 2015 S. 12 Nr. 7
MAAAE-93946

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