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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 1723/12 EFG 2015 S. 1425 Nr. 17

Gesetze: § 3 Nr. 26 EStG

Einkünfte als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten sind nicht steuerbefreit gem. § 3 Nr. 26 EStG

Leitsatz

Mangels Nennung in § 3 Nr. 26 EStG kann eine Tätigkeit als Turnierrichter nicht steuerbefreit sein. Auch eine analoge Anwendung im Hinblick auf einer Prüfertätigkeit scheidet in diesem Fall aus, da ausschließlich eine anerkannte Ausbildung abschließende Prüfertätigkeit steuerbegünstigt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1425 Nr. 17
KÖSDI 2015 S. 19502 Nr. 10
PAAAE-93971

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