Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer nach Vertragsbeendigung eingetretenen Verschlechterung des Mietobjekts
Leitsatz
1. Eine erstmals nach Vertragsbeendigung eingetretene Verschlechterung der Mietsache, die beim Fortbestehen des Mietverhältnisses eine Minderung der Miete zur Folge gehabt hätte, führt grundsätzlich nicht dazu, den Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 536 BGB herabzusetzen (Fortführung von , NJW 1961, 916).
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn den Vermieter nach Treu und Glauben im Rahmen des Abwicklungsverhältnisses ausnahmsweise eine nachvertragliche Pflicht zur Beseitigung von Mängeln der vorenthaltenen Mietsache trifft.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2015 S. 2795 Nr. 38 DAAAE-94049