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BGH Urteil v. - IV ZR 69/14

Gesetze: Art 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG, Art 15 Abs 1 BGBEG, Art 28 Abs 5 BGBEG vom

Erbauseinandersetzung zwischen einem Abkömmling und der Ehefrau nach dem Tod des Ehemanns: Anwendbares Recht für Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft bei lebzeitigem Wohnsitz der deutschen Ehegatten in Spanien

Leitsatz

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gem. Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gem. Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2015 S. 686 Nr. 9
NJW 2015 S. 2581 Nr. 35
GAAAE-94074

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