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BGH Urteil v. - KZR 83/13

Gesetze: § 19 RdStVtr, § 52b RdStVtr, § 52d RdStVtr, § 1 GWB, § 19 GWB, Art 26 Abs 2 EGRL 22/2002, Art 31 EGRL 22/2002, Art 14 Abs 1 GG, § 134 BGB

Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen Einspeisungsvertrages einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einem Breitbandkabelnetzbetreiber - Einspeiseentgelt

Leitsatz

Einspeiseentgelt

1. Den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags lässt sich keine Aussage darüber entnehmen, ob der Betreiber einer Plattform, der der Pflicht zur Übertragung der beitragsfinanzierten Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nachkommt, von diesen hierfür ein Entgelt verlangen kann.

2. Die Kündigung eines Vertrags ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie in Ausführung einer Vereinbarung oder Abstimmung erfolgt, die vom Verbot des § 1 GWB erfasst wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 74 Nr. 1
WM 2015 S. 1960 Nr. 41
JAAAE-94086

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