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BGH Urteil v. - VIII ZR 290/14

Gesetze: § 555b Nr 6 BGB, § 47 Abs 4 S 4 BauO ST

Wohnraummiete in Sachsen-Anhalt: Mieterpflicht zur Duldung des Einbaus bauordnungsrechtlich vorgeschriebener Rauchwarnmelder trotz bereits erfolgter Eigeninstallation

Leitsatz

Den Einbau von Rauchwarnmeldern, den der Vermieter mit Rücksicht auf eine entsprechende bauordnungsrechtliche Verpflichtung - hier § 47 Abs. 4 Satz 4 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) - vornimmt, hat der Mieter auch dann zu dulden, wenn er die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2487 Nr. 34
IAAAE-94095

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