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BGH Beschluss v. - IX ZB 86/12

Gesetze: § 203 Abs 1 Nr 1 InsO, § 290 Abs 1 InsO

Restschuldbefreiungsverfahren für einen GmbH-Geschäftsführer: Befugnis des Insolvenzverwalters in einem aufgehobenen Insolvenzverfahren gegen die ebenfalls insolvente GmbH zur Stellung eines Versagungsantrags

Leitsatz

Wird die Nachtragsverteilung vorbehalten, ist der bisherige Insolvenzverwalter insoweit auch nach Aufhebung des Verfahrens befugt, für den Schuldner als Gläubiger in einem Restschuldbefreiungsverfahren einen Versagungsantrag zu stellen.

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 27
DStR 2015 S. 2246 Nr. 40
WM 2015 S. 1297 Nr. 27
ZAAAE-94101

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