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LSG Bayern Urteil v. - L 12 EG 50/13

Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch der Klägerin auf Landeserziehungsgeld nach dem Bayer. Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) und hier insbesondere die Anrechnung der Einkünfte des beigeladenen Vaters des Kindes streitig.

Fundstelle(n):
EAAAE-94199

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