Wiedereinsetzung bei versäumter Frist zur Revisionsbegründung (hier: technische Störung an einem Telefaxgerät
Leitsatz
1. Weist das Sendeprotokoll auf Störungen bei der Versendung eines Telefaxschreibens hin, besteht für den Absender konkrete Veranlassung, der Sache nachzugehen und zu prüfen, ob der abgesandte fristwahrende Schriftsatz dem Empfänger leserlich zugegangen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die technische Störung am Sendegerät bereits bekannt ist. 2. Jedes Verschulden - also auch eine einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis verschuldet war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1263 Nr. 9 HFR 2015 S. 872 Nr. 9 AAAAE-94251