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BFH Beschluss v. - I B 64/14

Gesetze: FGO § 78, FGO § 81, FGO § 94, FGO § 105 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 159, ZPO § 160, ZPO § 160a, ZPO § 161

Unterbliebene Aufzeichnung einer Zeugenaussage wegen technischen Defekts des Tonaufnahmegeräts; Darlegung der Verfahrensrüge; keine Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Beendigung der Instanz

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, betrieb in den Streitjahren mehrere Spielhallen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1259 Nr. 9
KAAAE-94252

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