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BFH Beschluss v. - II R 28/14

Gesetze: FGO § 56, ZPO § 85 Abs. 2

Organisation der Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen in einer Kanzlei

Leitsatz

1. Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmitteleinlegungs- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, einem Mitglied der Kanzlei rechtzeitig vorgelegt werden und fristgebundene Schriftsätze rechtzeitig gefertigt werden.
2. Die bloße Anweisung, dass diejenige Mitarbeiterin, die zuletzt die Kanzlei verlässt, anhand des Fristenkalenders prüft, ob alle Fristen erledigt sind, genügt nicht den Anforderungen an eine zur Vermeidung von Fristversäumnissen geeignete Kanzleiorganisation. Der Prozessbevollmächtigte muss die Ausgangskontrolle von fristgebundenen Schriftsätzen so organisieren, dass sie einen gestuften Schutz gegen Fristversäumungen bietet. Bei der allabendlichen Kontrolle fristgebundener Sachen ist eine nochmalige, selbständige Prüfung erforderlich.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1261 Nr. 9
UAAAE-94253

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