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BFH Urteil v. - VI R 32/14

Gesetze: EStG § 33a, AO § 90 Abs. 2

Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Eltern als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Eltern sind regelmäßig nicht als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33a EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine den inhaltlichen Vorgaben des BMF genügende Unterhaltsbescheinigung vorlegt und damit die Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern nicht in hinreichendem Maße nachweist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1248 Nr. 9
GStB 2016 S. 426 Nr. 12
HFR 2015 S. 932 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2015 S. 2484
StBW 2015 S. 686 Nr. 18
OAAAE-94255

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