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BMF - IV C 6 - S 2133 b/11/10016 :006 BStBl 2015 I S. 541

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 5.4 vom

Bezug: (BStBl 2011 I S. 855)

Bezug: (BStBl 2012 I S. 598),

Bezug: (BStBl 2013 I S. 844)

Bezug: (BStBl 2014 I S. 886)

Hiermit werden die aktualisierten Taxonomien (Version 5.4) als amtlich vorgeschriebene Datensätze nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen. Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2015 oder 2015/2016 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2015 und für Echtfälle ab Mai 2016 gegeben sein.

Auf folgende Regelungen möchte ich nochmals hinweisen:

  • Der Anlagespiegel kann wie bisher optional im Berichtsteil „Anhang” übermittelt werden.

  • Unternehmen, die darüber hinaus ein detailliertes Anlageverzeichnis (> Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens) übermitteln möchten oder dazu aufgefordert word...

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