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BMF - IV C 6 - S 2130/15/10001

Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen der Architekten nach HOAI; BStBl 2014 II S. 968)

Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie darum gebeten haben, die Auswirkungen der Entscheidung des mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu erörtern. Sie schlagen vor, eine Möglichkeit zu schaffen, Gewinne aus Abschlagszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, über einen größeren Zeitraum abzuschmelzen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nehme ich zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung:

Die Finanzverwaltung teilt die Auffassung des BFH, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist. Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI sind daher nicht wie Anzahlungen auf schwebende Geschäfte zu bilanzieren. Dies hat die Finanzverwaltung durch die Veröffentlichung des BFH-Urteils im Bundessteuerblatt zum Ausdruck gebracht.

Ausgehend vom Regelfall, dass auf eine gestellte Honorarrechnung in Form einer Abschlagszahlung auch ein Zahlungseingang folgt, wurden die nunmehr als Gewinn zu realisier...

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