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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 13/15 EFG 2015 S. 1366 Nr. 16

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 und Abs. 2

Beurlaubungsbezüge als Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b EStG

Leitsatz

  1. Versorgungsbezüge sind nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b) EStG u. a. Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, die als Ruhegehalt oder als gleichartiger Bezug nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden.

  2. Die Einordnung als den Ruhegehältern gleichartige Bezüge geschieht unabhängig vom Erreichen einer Altersgrenze.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1366 Nr. 16
QAAAE-94357

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