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BAG Urteil v. - 4 AZR 59/13

Gesetze: Anl C VergGr S14 TVöD BT-V, § 22 Abs 2 BAT

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Entgeltgruppe S14

Leitsatz

Das Tätigkeitsmerkmal der zweiten Alternative der Entgeltgruppe S 14 Alt. 2 TVöD-BT-V/VKA setzt eine mit denen der ersten Alternative "gleichwertige" Tätigkeit voraus. Dazu muss die Tätigkeit im Rahmen einer Gefahrenabwehr erforderlich sein. Es bedarf jedoch keiner der ersten Alternative der Entgeltgruppe S 14 TVöD-BT-V/VKA entsprechenden Entscheidungsbefugnis im engeren Sinne.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:180315.U.4AZR59.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1779 Nr. 30
DB 2015 S. 6 Nr. 29
RAAAE-94442

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