Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Schadensersatzklage wegen Kapitalanlegerverlusten: Begründung des Gerichtsstands für Verbrauchersachen durch rügelose Einlassung in der Klageerwiderung einer irischen Bank zu ihrer Inanspruchnahme aus der Finanzierung einer Filmfondsbeteiligung
Leitsatz
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 24 Satz 1 EuGVVO aF wird durch eine rügelose Einlassung in der Klageerwiderung begründet (Fortführung von , BGHZ 190, 28 Rn. 35).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1748 Nr. 30 NJW 2015 S. 2667 Nr. 36 RIW 2015 S. 618 Nr. 9 WM 2015 S. 1381 Nr. 29 ZIP 2015 S. 1511 Nr. 31 YAAAE-94457