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BGH Urteil v. - X ZR 48/13

Gesetze: § 1 PatG, Art 87 EuPatÜbk, Art 87ff EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: Umfang der Patentansprüche; Ermittlung des Sinngehalts des Patentanspruchs; Voraussetzungen wirksamer Inanspruchnahme der Priorität einer Voranmeldung

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 656 746 (Streitpatents), das am 4. August 2004 unter Inanspruchnahme der Priorität zweier britischer Anmeldungen vom 11. August 2003 und 14. Mai 2004 angemeldet worden ist und ein Verfahren sowie Vorrichtungen zur Leistungssteuerung in mobilen Endgeräten betrifft. Patentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache:

Fundstelle(n):
IAAAE-94458

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