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BGH Urteil v. - VIII ZR 143/14

Gesetze: § 11 KAG SN, §§ 11ff KAG SN, § 14 Abs 1 S 3 KAG SN, § 315 BGB, § 433 BGB

Wasserversorgung in Sachsen: Leistungsbestimmungsrecht des öffentlich-rechtlichen Wasserversorgers in Sachsen

Tatbestand

Der Kläger ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, dem die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung in seinem Verbandsgebiet übertragen ist. Innerhalb dieses Gebietes besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, wobei die Versorgung der Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage nach Maßgabe der AVBWasserV erfolgt. Die Beklagte ist Eigentümerin des Grundstücks S.                   in H.    , das mit einem aus 29 Wohneinheiten bestehenden Mehrfamilienhaus bebaut ist und im Verbandsgebiet liegt.

Fundstelle(n):
ZAAAE-94461

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