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BGH Urteil v. - IX ZR 110/13

Gesetze: § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 129 Abs 1 InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 1 InsO

Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislastverteilung nach Einwendung eines insolvenzfesten Absonderungsrechts durch den Anfechtungsgegner im Falle einer behaupteten Verrechnungslage im Rahmen eines Bankkontokorrents

Leitsatz

Steht dem Anfechtungsgegner ein anfechtungsfest begründetes Absonderungsrecht an einer abgetretenen Forderung zu, das die objektive Gläubigerbenachteiligung ausschließt, muss der Insolvenzverwalter eine nachträgliche Wertschöpfung, die erst zur Werthaltigkeit des Absonderungsrechts geführt hat, darlegen und beweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 1656 Nr. 29
DB 2015 S. 6 Nr. 29
DStR 2015 S. 12 Nr. 36
NJW-RR 2015 S. 1182 Nr. 19
WM 2015 S. 1384 Nr. 29
ZIP 2015 S. 1398 Nr. 29
WAAAE-94475

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