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BSG Urteil v. - B 3 KS 7/13 R

Gesetze: § 24 Abs 1 S 1 Nr 7 KSVG vom , § 21 BGB

Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Bundesverband der Anzeigenblattverlage - eingetragener Verein - Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte

Leitsatz

Ein als eingetragener Verein konstituierter Spitzenverband von Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs (hier: Bundesverband der Anzeigenblattverlage) unterliegt der Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe, wenn er für seine Mitglieder Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreibt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:220415UB3KS713R0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 544 Nr. 9
TAAAE-94505

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