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BSG Urteil v. - B 14 AS 10/14 R

Gesetze: § 54 Abs 1 S 1 SGG, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 2 SGB 2, § 11 Abs 3 S 3 SGB 2, § 26 SGB 2, § 1922 Abs 1 BGB, § 1922 Abs 2 BGB

Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Verrechnung der Kontogutschrift im Rahmen einer Kontokorrentabrede - bereite Mittel - Verteilzeitraum - Sicherstellung des Versicherungsschutzes in der Kranken- und Pflegeversicherung

Leitsatz

1. Die Verrechnung der einem Konto gutgeschriebenen Einnahme seitens der Bank im Rahmen einer Kontokorrentabrede (Dispositionskredit) ist eine Einkommensverwendung und mindert nicht die Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens.

2. Zwischen dem Zufluss einer einmaligen Einnahme, die durch die normativ vorgegebene Aufteilung in einem Verteilzeitraum zu berücksichtigen ist, und den bereiten Mitteln, die in den Monaten des Verteilzeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen, ist zu unterscheiden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:290415UB14AS1014R0

Fundstelle(n):
DAAAE-94506

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