Verfassungsmäßigkeit des Dienstherrnwechsels gemäß § 6c Abs. 1 SGB 2; Verfahrensaussetzung bei in den Gründen nicht geteilter, anderweitiger Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht
Leitsatz
1. Ein Verfahren kann in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO ausgesetzt werden, wenn das beschließende Gericht selbst keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung hat, jedoch ein anderes Gericht von deren Verfassungswidrigkeit ausgeht und die Sache nach Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
2. Die Regelung zum Übertritt eines Beamten kraft Gesetzes in den Dienst eines kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6c Abs. 1 SGB II (juris: SGB 2) ist verfassungsgemäß.