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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VK 6/14

Streitig ist, ob dem Kläger wegen einer Verschlimmerung Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nach einem höheren Grad der Schädigung (GdS) als bisher zu gewähren ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAE-94606

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