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LSG Bayern Urteil v. - L 15 VK 6/14

Streitig ist, ob dem Kläger wegen einer Verschlimmerung Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nach einem höheren Grad der Schädigung (GdS) als bisher zu gewähren ist.

Fundstelle(n):
LAAAE-94606

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