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LSG Hessen Urteil v. - L 5 EG 9/14

Zwischen den Beteiligten ist die Bezugsdauer des an den Kläger zu zahlenden Elterngeldes nach den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) streitig. Der Kläger macht Elterngeld auch für den 12. bis 14. Lebensmonat des Kindes geltend.

Fundstelle(n):
JAAAE-94624

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