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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 23 SO 239/13

Der Kläger begehrt eine weitergehende Übernahme der Kosten für Eingliederungshilfe in Form betreuten Wohnens im Heim für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung in einem um 98,67 Euro pro Tag über Leistungen entsprechend der Hilfebedarfsgruppe - HBG - V intern bzw. Leistungsgruppe 6 und Gruppe 3 hinausgehenden Umfang.

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Fundstelle(n):
UAAAE-96035

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