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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 231/12

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für Leistungen, die die Beigeladene gegenüber dem Kläger im Zeitraum vom 22.04.2010 bis zum 31.03.2012 erbracht hat.

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Fundstelle(n):
YAAAE-96038

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