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BFH Beschluss v. - IV B 115/13

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 81, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 119 Nr. 3

Eigene Internetrecherchen des Gerichts nur bei dauerhafter Sicherung als Inhalt der finanzgerichtlichen Akten; Gehörsverletzung als absoluter Revisionsgrund

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1256 Nr. 9
FAAAE-96108

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