Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der Sachaufklärungspflicht; ergänzende Erläuterungen innerhalb einer gesetzten Ausschlussfrist
Leitsatz
1. Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und der Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO kann gegeben sein, wenn das Finanzgericht (FG) das Vorbringen eines Klägers zu Unrecht gemäß § 79b Abs. 3 FGO zurückweist. 2. Eine Aufforderung des FG zu ergänzenden Ausführungen ist keine Aufforderung nach § 79b FGO, wenn sie keinen Hinweis darauf enthält, dass das FG einen nach Ablauf einer bestimmten Frist eingehenden Vortrag nach Maßgabe des § 79b Abs. 3 FGO zurückweisen werde. 3. Das FG kann ergänzende Erläuterungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht ohne Sachprüfung des Vortrags allein wegen Ablaufs einer Ausschlussfrist zurückweisen, wenn der Kläger auf diese Frist fristgerecht reagiert hat.