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BGH Urteil v. - I ZR 123/13

Gesetze: § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 48 Abs 1 AMG, § 4 Abs 1 AMVV, § 34 StGB

Wettbewerbsverstoß durch Apotheker: Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung; Aspekt des rechtfertigenden Notstandes - Abgabe ohne Rezept

Leitsatz

Abgabe ohne Rezept

1. Das in § 48 AMG geregelte Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 AMVV erfordert eine eigene Therapieentscheidung des behandelnden Arztes auf der Grundlage einer vorherigen, regelgerechten eigenen Diagnose, die der Verschreibung vorausgeht. Daran fehlt es, wenn ein Apotheker einen Arzt, der den Patienten nicht kennt und insbesondere zuvor nicht untersucht hat, um Zustimmung zur Abgabe eines Medikaments bittet.

3. Falls auf andere Art und Weise eine erhebliche, akute Gesundheitsgefährdung des Patienten nicht abzuwenden ist, kann die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch den Apotheker im Einzelfall in analoger Anwendung von § 34 StGB in Betracht kommen, obwohl ihm weder ein Rezept vorgelegt wird noch die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AMVV erfüllt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 7 Nr. 31
NJW-RR 2015 S. 1315 Nr. 21
wistra 2015 S. 3 Nr. 2
DAAAE-96528

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