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BGH Beschluss v. - 4 StR 555/14

Gesetze: § 81a Abs 3 Halbs 1 StPO, § 81g StPO

Strafverfahren: Zulässigkeit des Rückgriffs auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen zur Erhebung des DNA-Identitfizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren

Leitsatz

Die Untersuchung von zu anderen Zwecken entnommenen Körperzellen, um sie zur Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren zu verwenden, ist durch die Verwendungsregelung des § 81a Abs. 3, 1. Halbsatz StPO nicht gedeckt.

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2594 Nr. 35
IAAAE-96535

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