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BGH Urteil v. - VI ZR 111/14

Der Kläger nimmt, soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse, die Beklagten zu 3 und 4 auf Schadensersatz im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der V. C. GmbH & Co. KG (nachfolgend: V. KG) in Anspruch.

Fundstelle(n):
KAAAE-96556

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