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BGH Urteil v. - VIII ZR 249/14

Gesetze: § 312d Abs 4 Nr 6 BGB vom

Fernabsatzvertrag über die Lieferung von Heizöl: Widerrufsrecht des  Verbrauchers

Leitsatz

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB aF ausgeschlossen, denn kennzeichnend für diese Ausnahmevorschrift ist, dass der spekulative Charakter den Kern des Geschäfts ausmacht. Einen solchen spekulativen Kern weist der Ankauf von Heizöl durch den Verbraucher jedoch nicht auf.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1793 Nr. 31
DB 2015 S. 7 Nr. 30
NJW 2015 S. 2959 Nr. 40
NJW 2015 S. 8 Nr. 39
WM 2015 S. 1588 Nr. 33
ZIP 2015 S. 1737 Nr. 36
EAAAE-96558

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