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BSG Urteil v. - B 3 KR 2/14 R

Gesetze: § 127 Abs 2 S 1 SGB 5, § 127 Abs 2 S 4 SGB 5, § 127 Abs 2a S 1 SGB 5, § 127 Abs 2a S 2 SGB 5, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 53 S 1 HwO, § 54 Abs 1 S 1 HwO, IFG

Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt abgeschlossener Versorgungsverträge - Annex des Beitrittsrechts - Innung - keine Gestaltung oder Lenkung des Wettbewerbs der Mitgliedsbetriebe

Leitsatz

1. Das einzelnen Leistungserbringern von Hilfsmitteln gegen eine Krankenkasse zustehende Informationsrecht über die Inhalte abgeschlossener Versorgungsverträge ist Annex ihres Beitrittsrechts und steht den insoweit nicht beitrittsberechtigten Zusammenschlüssen der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nicht zu.

2. Es ist nicht Aufgabe einer Innung, den Wettbewerb der Mitgliedsbetriebe zu gestalten oder zu lenken.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2015:220415UB3KR214R0

Fundstelle(n):
WAAAE-96578

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