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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 2691/14

Der Kläger begehrt die Feststellung, über den 1. Oktober 2013 hinaus versicherungspflichtiges Mitglied in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten zu sein. Außerdem wendet er sich gegen die Höhe der von ihm vom 1. Oktober 2013 zu entrichtenden Beiträge zur Krankenversicherung.

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Fundstelle(n):
KAAAE-96676

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