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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 11/13

Die Beteiligten streiten um Honorarberichtigung aufgrund einer zeitbezogenen Plausibilitätsprüfung der Honorarabrechnungen für die 8 Quartale II/05 bis I/07 in Höhe von insgesamt 76.447,01 € netto.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAE-96683

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