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BFH Beschluss v. - X B 171/14

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 3 Satz 8, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Leitsatz

Die nur eingeschränkte Abziehbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. durch die vertikale Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG a.F. ist verfassungsgemäß. Das gilt auch für den Fall, dass bereits im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wertpapiers feststeht, dass die Zeitspanne zwischen dem Kauf und dem spätestmöglichen Verkaufs- bzw. Einlösezeitpunkt weniger als ein Jahr betragen würde.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1243 Nr. 9
EStB 2015 S. 446 Nr. 12
StBW 2015 S. 768 Nr. 20
JAAAE-96701

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