Beschränkung des vertikalen Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Leitsatz
Die nur eingeschränkte Abziehbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG a.F. durch die vertikale Verlustausgleichsbeschränkung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG a.F. ist verfassungsgemäß. Das gilt auch für den Fall, dass bereits im Zeitpunkt des Erwerbs eines Wertpapiers feststeht, dass die Zeitspanne zwischen dem Kauf und dem spätestmöglichen Verkaufs- bzw. Einlösezeitpunkt weniger als ein Jahr betragen würde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1243 Nr. 9 EStB 2015 S. 446 Nr. 12 StBW 2015 S. 768 Nr. 20 JAAAE-96701