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BFH Urteil v. - I R 16/13

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Prämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung einer GmbH keine vGA, wenn GmbH alleinige Bezugsberechtigte im Versicherungsfall ist; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Leitsatz

1. Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit gegen § 96 FGO ist dann gegeben, wenn das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht.
2. Zahlt eine GmbH die Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, durch die auch das Risiko der Erkrankung der Gesellschaftergeschäftsführer abgedeckt ist, führen die Zahlungen dann nicht zur Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn der Anspruch auf Versicherungsleistung allein der GmbH zusteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1273 Nr. 9
EStB 2015 S. 317 Nr. 9
HFR 2015 S. 960 Nr. 10
KÖSDI 2015 S. 19505 Nr. 10
DAAAE-96703

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