Wirksamkeit einer Abmeldung aus der Arbeitsvermittlung aufgrund Pflichtverletzung des Kindes
Leitsatz
Der Wegfall der Wirkung einer Meldung als Arbeitsuchender setzt nicht konstitutiv die wirksame Bekanntgabe einer Einstellungsverfügung voraus. Fehlt es an einer wirksam bekanntgegebenen Einstellungsverfügung, hängt der Fortbestand der Meldung als Arbeitsuchender davon ab, ob das arbeitsuchende Kind eine Pflichtverletzung begangen hat, welche die Arbeitsagentur nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III n.F. zur Einstellung der Vermittlung berechtigt (hier: Nichterfüllung einer nach der Eingliederungsvereinbarung obliegenden Pflicht, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2015 S. 1242 Nr. 9 HFR 2015 S. 945 Nr. 10 NAAAE-96782