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BGH Urteil v. - I ZR 136/13

Gesetze: § 5 UWG, § 8 Abs 1 UWG, Art 5 Abs 1 S 2 GG

Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Sonderangebotswerbung in der Kundenzeitschrift einer Supermarktkette mit unrichtigen Angaben zu Testergebnissen der Stiftung Warentest; Einbeziehung der Kundenzeitschrift in den Schutzbereich der Pressefreiheit und Grenzen des Schutzumfangs - TIP der Woche

Leitsatz

TIP der Woche

1. In den Schutzbereich der Pressefreiheit sind nicht nur Presseerzeugnisse im herkömmlichen Sinne einbezogen, sondern auch Zeitschriften, die neben Werbung zumindest auch unterhaltende Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts enthalten.

2. Der Schutzumfang der Pressefreiheit ist umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse oder der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es eigennützige Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt. Danach kann sich ein Presseunternehmen grundsätzlich nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der eingeschränkten Haftung der Presse für wettbewerbswidrige (hier im Sinne von § 5 UWG irreführende) Werbeanzeigen Dritter berufen, wenn die fragliche Zeitschrift keinen nennenswerten meinungsbildenden Bezug hat, sondern nahezu ausschließlich Werbung enthält.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2015 S. 6 Nr. 32
NJW 2015 S. 3377 Nr. 46
NJW 2015 S. 8 Nr. 33
LAAAE-96949

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