Girogeschäft: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach versehentlicher Vornahme einer Auszahlung an ehemaligen Inhaber einer Kontovollmacht
Leitsatz
Führt eine Bank versehentlich einen Zahlungsauftrag aus, der von einem ehemals Kontobevollmächtigten erteilt wurde, nachdem dessen Kontovollmacht ihr gegenüber bereits widerrufen worden war, vollzieht sich der bereicherungsrechtliche Ausgleich als Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1857 Nr. 32 DB 2015 S. 2078 Nr. 36 NJW 2015 S. 2725 Nr. 37 NJW 2015 S. 8 Nr. 32 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2015 S. 2704 WM 2015 S. 1458 Nr. 31 ZIP 2015 S. 1477 Nr. 31 GAAAE-96955