Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährungshemmung bei bewusst unrichtigen Angaben im Mahnbescheidsantrag betreffend einen "großen" Schadensersatzanspruch
Leitsatz
Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom , XI ZR 172/13, WM 2014, 1763 Rn. 11).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1857 Nr. 32 DStR 2015 S. 14 Nr. 27 NJW 2015 S. 3160 Nr. 43 NJW 2015 S. 8 Nr. 32 WM 2015 S. 1461 Nr. 31 ZIP 2015 S. 1590 Nr. 33 ZIP 2015 S. 51 Nr. 27 YAAAE-96975