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BGH Urteil v. - XI ZR 536/14

Gesetze: § 204 Abs 1 Nr 3 BGB, § 242 BGB, § 688 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 690 Abs 1 Nr 4 ZPO

Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährungshemmung bei bewusst unrichtigen Angaben im Mahnbescheidsantrag betreffend einen "großen" Schadensersatzanspruch

Leitsatz

Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom , XI ZR 172/13, WM 2014, 1763 Rn. 11).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 1857 Nr. 32
DStR 2015 S. 14 Nr. 27
NJW 2015 S. 3160 Nr. 43
NJW 2015 S. 8 Nr. 32
WM 2015 S. 1461 Nr. 31
ZIP 2015 S. 1590 Nr. 33
ZIP 2015 S. 51 Nr. 27
YAAAE-96975

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