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BGH Urteil v. - VII ZR 5/15

Gesetze: § 17 Nr 8 Abs 2 VOB B 2002, § 214 BGB

VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei verjährten Mängelansprüchen

Leitsatz

§ 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) ist dahingehend auszulegen, dass der Auftraggeber eine als Sicherheit für Mängelansprüche erhaltene Bürgschaft nach Ablauf der zweijährigen Sicherungszeit nicht (mehr) zurückhalten darf, wenn diese Mängelansprüche verjährt sind und der Auftragnehmer die Einrede der Verjährung erhebt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2015 S. 2961 Nr. 40
NJW 2015 S. 6 Nr. 33
WM 2015 S. 1523 Nr. 32
UAAAE-97007

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