Gesetze: § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom , § 275 Abs 1c S 1 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 39 SGB 5
(Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung bei Auffälligkeit - Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 richtet sich nach der Anzahl der erteilten Prüfaufträge unabhängig von der Zahl der in die Prüfung einzubeziehenden Abrechnungen - Vermutung der Abrechnungsminderung als Zweck des Prüfantrags der Krankenkasse widerlegbar)
Leitsatz
Anspruch auf Zahlung einer einzigen Aufwandspauschale von 100 Euro wegen Auffälligkeitsprüfung ohne Rechnungsminderung besteht unabhängig von der Zahl der in die Prüfung einzubeziehenden Abrechnungen, wenn nach dem Prüfauftrag nur eine Abrechnungsprüfung zu erfolgen hat.