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LAG Düsseldorf Urteil v. - 5 Sa 225/14

Gesetze: § 113 InsO, § 38 InsO, §§ 305 ff. BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine in einem Insolvenzplan vereinbarte Ausschlussfrist von einem Monat ist rechtswirksam.

2. Sie erfasst auch Schadensersatzforderungen von Arbeitnehmern, die wegen der Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist des § 113 InsO entstanden sind.

Fundstelle(n):
ZIP 2014 S. 1988 Nr. 41
UAAAE-97101

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