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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 1923/14

Der Beklagte wendet sich gegen seine Verurteilung, den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit vom 15.02.2013 bis zum 30.09.2014 zu gewähren.

Fundstelle(n):
FAAAE-97119

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