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OLG Celle Urteil v. - 13 U 26/11

Gesetze: InsO § 254 Abs. 1; InsO § 255 Abs. 1; InsO § 256 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ansprüche der Insolvenzgläubiger, die sich am Insolvenzplanverfahren nicht beteiligt haben, können ihre Forderungen auch nach Verfahrensaufhebung noch geltend machen (entgegen ).

2. Der Schuldner hat, um ein Wiederaufleben der erlassenen Forderung zu verhindern, entweder die im Insolvenzplan festgesetzte Quote zu zahlen oder das Insolvenzgericht anzurufen, um eine Entscheidung nach § 256 InsO herbeizuführen.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2050 Nr. 34
NJW-RR 2011 S. 1417 Nr. 20
ZIP 2011 S. 1577 Nr. 33
MAAAE-97147

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