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BFH Beschluss v. - X E 14/15

Gesetze: GKG § 21FGO § 62 Abs. 6 Satz 4

Nichtanforderung einer Vollmacht beim Auftreten eines Rechtsanwalts keine unrichtige Sachbehandlung durch das Gericht

Tatbestand

I. Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Schuldnerin (S). S hatte im Jahr 2010 vor dem Finanzgericht (FG) Klage gegen sie betreffende Steuerbescheide erhoben. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S eröffnet und der Kostenschuldner zum Insolvenzverwalter bestellt. Er nahm das —durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst unterbrochene— Klageverfahren auf.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2015 S. 1419 Nr. 10
OAAAE-97168

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