Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG auf ein im Sonderbetriebsvermögen II befindliches Arbeitszimmer des Gesellschafters einer GbR anwendbar
Leitsatz
Die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG gilt auch für ein betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer, das ein Gesellschafter in Ausübung seiner Tätigkeit für die Gesellschaft nutzt und damit Bestandteil des Sonderbetriebsvermögens (II) ist. Der Abzugsbeschränkung steht auch nicht entgegen, dass die Büroräume von einer GbR angemietet werden und die Mietzahlungen in der Gewinnermittlung der GbR als Betriebsausgabe sowie in der Sonderbetriebsgewinnermittlung eines Gesellschafters als Sonderbetriebseinnahme erfasst werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): HFR 2015 S. 914 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2015 S. 2482 StBW 2015 S. 767 Nr. 20 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2015 S. 683 IAAAE-97183