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BAG Urteil v. - 9 AZR 994/13

Gesetze: § 85 SGB 9, § 90 SGB 9, § 136 Abs 3 SGB 9, § 138 Abs 7 SGB 9, § 125 S 1 BGB, § 105 Abs 1 BGB

Werkstattvertrag - Kündigung - Schriftform

Leitsatz

1. Nach § 138 Abs. 7 SGB IX (juris: SGB 9) ist nicht nur die Lösung, sondern auch die Kündigung eines mit einem behinderten Menschen geschlossenen Werkstattvertrags schriftlich zu erklären. Ebenso sind die Gründe der Kündigung schriftlich anzugeben.

2. Eine ohne die schriftliche Angabe der Gründe erklärte schriftliche Kündigung eines Werkstattvertrags ist gemäß § 138 Abs. 7 SGB IX (juris: SGB 9) iVm. § 125 Satz 1 BGB formunwirksam.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2015:170315.U.9AZR994.13.0

Fundstelle(n):
BB 2015 S. 2035 Nr. 34
NJW 2015 S. 2752 Nr. 37
VAAAE-98369

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